Körperschallentkoppelung für Aufzüge

Das Element besteht aus einem Stahlbeton-Fertigteil, dessen schmale Seitenflächen in entgegengesetzten Richtungen so geneigt sind, dass das Element kraftschlüssig im umgebenden Ortbeton verankert ist.

Die schmalen Seitenflächen sind mit Spezial-Polyurethan-Punktlagern versehen, die der Kraftübertragung dienen. Die verbleibenden, im Ortbeton befindlichen Flächen sind gegenüber dem Ortbeton durch Mineralfaserdämmmatten getrennt. Die dem Schacht zugewandte Seite trägt Halfenschienen, an denen die Schachttüren und die Tragelemente der Aufzugsschienen befestigt werden.

Das Körperschallentkoppelungselement wird als verlorene Schalung im Ortbeton einbetoniert, indem es an den Halfenschienen durch Halfenschrauben an der Schalung in einfacher Weise durch zwei Bohrungen befestigt wird.

Wahlweise können mindestens zwei Polyurethan-Lager mit einer Vorspannung versehen werden, sodass nach Erhärten des Betons und Entfernen der Vorspannschrauben alle Punktlager unter einem Vorspanndruck gemäß entsprechender Berechnung stehen.

Außerdem ist eine Begrenzung der Einfederwege möglich. Für den Einbau ins Mauerwerk ist ein Element lieferbar, dass bereits über eine Betonummantelung verfügt und so in den Mauerverband eingemauert werden kann.

Darüber hinaus stehen Elemente mit angeformten Türstürzen zur Verfügung. Die Elemente sind in verschiedenen Größen, angepasst an die entsprechenden Aufzugstypen, erhältlich.

Patentnummer 198 01 299
erteilt vom deutschen Patent- und Markenamt München

EP 0 854 246 A1
Europäisches Patentamt